Digitalpakt Schule NRW

Die Förderbudgets stehen fest und das Antragsformular ist online.

Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digitalpakt Schule 1,054 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen und von privaten Ersatzschulen. Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt. Einen Link zur Liste der Förderbudgets der einzelnen Schulträger finden Sie hier.

Die Förderrichtlinie wurde zum 15. September 2019 im Amtsblatt des Schulministeriums veröffentlicht. Schulträger und die Schulen des Gesundheitswesens können nun bei den Bezirksregierungen Anträge stellen. Für die Antragsstellung wurde mit den Bezirksregierungen ein digitales Verfahren aufgesetzt, das ebenfalls seit dem 15. September freigeschaltet ist.